Rechtsprechung
AG Passau, 05.06.2007 - 12 C 1549/06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Passau, 05.06.2007 - 12 C 1549/06
Im hiesigen Bereich wurde ein derartiger Aufschlag in Höhe von 25 % über dem Normaltarif für angemessen erachtet (vgl. hierzu LG Passau, Urteil vom 11.10.2005, Az.: 6 S 25/04; und der obergerichtlichen Rechtsprechung, die einen pauschalen Aufschlag billigt, BGHZ 115, 364, 371). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Passau, 05.06.2007 - 12 C 1549/06
Wie die obergerichtliche Rechtsprechung mittlerweile klargestellt hat, hat der bei der Schadensbegründung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter den "Normaltarif" auch auf der Grundlage der "Schwacke- Liste" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten - gegebenenfalls mit Sachverständigenhilfe - zu ermitteln (vgl. Senatsurteil vom 09.05.2006 - VI ZR 117/05).